Vier Strafanzeigen nach Versammlung in Waldheim

Hunderte Menschen haben am Montagabend wieder in Waldheim demonstriert. Einige von ihnen haben dabei anscheinend Straftaten begangen. Aus welchem Lager sie kamen und was die Polizei dazu sagt.

In Waldheim waren am Montagabend rund 400 Menschen auf der Straße. 200 davon folgten dem Aufruf der „Bunten Perlen“ und demonstrierten auf dem Obermarkt für Demokratie und gegen Rechtsextremismus. Die anderen 200 Menschen hatten sich auf dem Niedermarkt versammelt, auf der der AfD-Landtagsabgeordnete Lars Kuppi sprach.

Es blieb im Großen und Ganzen friedlich, wenngleich Teilnehmer der „Bunten-Perlen“-Versammlung den Gegendemonstranten Stinkefinger zeigten und Beleidigungen wie „Ihr Wichser“ zuriefen, als diese durch Waldheim zogen.

Gegen 20 Uhr rannten dann aber plötzlich Bereitschaftspolizisten durch Waldheim. Offenbar schienen sie jemanden zu verfolgen. Kurz darauf hatten die Beamten mindestens eine Person gestellt und kontrollierten diese auf dem Rossmann-Parkplatz.

Was war da los? „Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen gab es vier Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz“, erklärt Doreen Stein von der Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz auf Anfrage der LVZ.

So haben die Beamten vermummte Personen gesehen. „Bei diesen Personen haben die Beamten die Identitäten festgestellt“, so Doreen Stein. Nach ihren Worten kamen die Vermummten aus dem Kreis der Versammlung der „Bunten Perlen“, bei den Tatverdächtigen handelt es sich um deutsche Staatsbürger.

Nach Paragraf 28 des Sächsischen Versammlungsgesetzes macht sich strafbar, wer an einer Versammlung in einer Aufmachung teilnimmt, „die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“. Als Strafe sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.